![]() |
![]() |
About us | Our news | Our services | Contacts |
||||
|
|
![]() |
||
GRAIN | FLOUR | CEREALS | SUGAR | OILSEEDS | MEAT | DAIRY |
Where the margin is 2026 |
IKAR in Mass and Industry Media Russland schafft 2020 die Einfuhrquote f?r Schweinefleisch ab topagrar.com Die russische Regierung hat die ab 2020 geltenden Einfuhrquoten f?r Fleisch bekanntgegeben. ![]() Russland will f?r Schweinefleischimporte einen Importzollsatz von 25 % anwenden. (Bildquelle: Pixabay) W?hrend sich dem offiziellen Rechtsinformationsportal in Russland zufolge an den zollbeg?nstigten Importmengen f?r Rindfleisch mit insgesamt 570.000 t und bei Gefl?gelfleisch mit 364.000 t im Vorjahresvergleich nichts ?ndern wird, soll bei Schweinefleisch das Quotensystem abgeschafft werden. In den vergangenen Jahren lag die Einfuhrquote stabil bei 430.000 t Schweinefleisch. Im Rahmen des Kontingents galt ein Zollsatz von Null. F?r Lieferungen au?erhalb der Pr?ferenzmenge wurde eine Abgabe von 65 % f?llig. Das Kontingent wurde jedoch in den vergangenen Jahren nicht ausgesch?pft. Nach Angaben des Forschungsinstituts f?r Agrarmarktkonjunktur (IKAR) importierte Russland im vergangenen Jahr lediglich 61.300 t Schweinefleisch, vor allem, weil Lieferungen aus Brasilien wegen vorheriger Ractopamin-Funden gesperrt waren. Im Jahr 2017 wurden dagegen noch 281.200 t eingef?hrt. Importzollsatz von 25 % Ab Januar 2020 wird Russland im Einklang mit den Bestimmungen der Welthandelsorganisation (WTO) die Einfuhrquote abschaffen und stattdessen f?r alle Schweinefleischimporte einen Importzollsatz von 25 % anwenden. F?r L?nder der Europ?ischen Union, wie auch f?r andere westlich orientierte Staaten, gilt in Russland immer noch ein politisch motiviertes Einfuhrverbot f?r Lebensmittel, das auch Schweinefleisch umfasst. 07.11.19
All viewing: 179 |
|
|
Grain | Cereals | Sugar | Oilseeds | Meat | Dairy |
![]() |
© 2002-2026 IKAR. Institute for Agricultural Market Studies 24, Ryazansky str., off. 604, Moscow, Russia Tel/Fax: +7 (495) 232-9007 | www@ikar.ru | Feedback
|
||||||